DIE VORGESCHICHTE
Der Alleinerbe der „Resch“-Liegenschaft verkaufte 2013 sein ererbtes Grundstück samt Gebäuden in Bausch und Bogen an eine Wiener Immobilienhandelsgesellschaft, woraufhin die Liegenschaft aber in den sprichwörtlichen Dornröschenschlaf versank. Erst Jahre später gelangte das Grundstück durch eine Mondseer Maklergesellschaft wieder auf den Markt.
2016 zeigte ein in Weyregg wohnhafter Geschäftsmann Interesse am Erwerb der Liegenschaft und entwickelte ein Bebauungs- und Nutzungskonzept mit der Idee der Erhaltung und Renovierung der bestehenden Bauwerke, das im Frühjahr 2017 auch dem Weyregger Bürgermeister vorgelegt wurde. Am 30.03.2017 legte dieser Interessent schließlich der Voreigentümerin ein verbindliches Kaufanbot vor, das von dieser auch angenommen wurde. Während er jedoch, in der Annahme des juristisch eindeutigen Zustandekommens eines Kaufvertrags, monatelang dessen notarieller Verschriftlichung und grundbücherlicher Durchführung harrte, trat im Hintergrund eine weitere Kaufinteressentin auf den Plan, eine Bauträgergesellschaft aus Mondsee. Diese legte noch 2017 ebenfalls ein Kaufanbot, das ebenso von der Voreigentümerin angenommen wurde. Es gab also offenkundig einen Doppelverkauf der Liegenschaft, ein Informationsfluss zwischen den beiden Kaufinteressenten und der Gemeinde, der das nachfolgende Geschehen verhindern hätte können, fand aber nicht statt. Denn der betroffene Erstinteressent erfuhr nach langem Zuwarten und steten Verzögerungen Anfang März 2018 erst zufällig vom tatsächlich schon im Dezember 2017 erfolgten Zweitverkauf.
Anzunehmender Weise sollte die gekaufte Liegenschaft wohl auch „unbelastet“ von Rechten zugunsten Dritter sein, tatsächlich aber war und ist nach wie vor im „Kramerhäusl“ ein Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnhaft.
DIE GEMEINDE IM HINTERGRUND
Die Gemeinde Weyregg nahm ihre raumplanerische Funktion wahr und erließ am 15.12.2016 eine sogen. Neuplanungsgebiet-Verordnung um Einfluss nehmen zu können auf die Art und Weise, wie die Liegenschaften Nr. 543 und 545 mitten im Dorf zukünftig bebaut werden. Denn diese Verordnung sperrte deren Bebauung de facto für vorerst 2 Jahre, damit in dieser Zeit ein sogen. Bebauungsplan vom Gemeinderat erlassen werden konnte.
Der Raumplaner der Gemeinde, ein Zivilingenieur, wurde Mitte 2017 mit dem Entwurf eines solchen Plans beauftragt. Sein erster Entwurf vom 21.02.2018 entstand schließlich nach den Vorgaben des Bauausschusses der Gemeinde, dessen Vorsitz zwischenzeitig zum Jahresende 2017 wechselte, in mehreren gemeinsamen Sitzungen. Eine Projektstudie der Bauträgergesellschaft vom 15.02.2018 stellte eine Zusammenführung seines Entwurfs und ihrer eigenen Bauabsichten dar.
Dies drängte schon damals die Frage auf: Wurde dieser Bebauungsplanentwurf deshalb so gestaltet, damit er passende Rahmenbedingungen für das Projekt der Bauträgergesellschaft enthält? Und nicht, wie es die oö Raumordnung eigentlich vorsieht, als Instrument der Gemeinde eingesetzt wird, unabhängig von den Bauwünschen eines zukünftigen Bauwerbers die raumplanerischen Absichten der Gemeinde für einen Ortsteil abzubilden?
Betrachtet man den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Kaufvorgang zu Gunsten der jetzigen Eigentümergesellschaft, den Vorarbeiten des Bauausschusses, dessen Auftrag an den Raumplaner und dessen vorliegenden Planentwurf, muss man den Eindruck gewinnen, dass genau das zutrifft.
Denn die Bauträgergesellschaft nahm offenbar nach dem Kauf im Wege des Bauausschusses der Gemeinde erfolgreich Einfluss auf den Planungsvorgang des Ortsplaners. Anders ist nicht erklärbar, dass dessen Planentwurf vom 21.02.2018, also zeitlich nach der vorliegenden Projektstudie des Bauträgers vom 15.02.2018, datiert.
Im Übrigen erwähnte der Ortsplaner in einem Gespräch vom Juni 2018 einer Einwohnerin des Kirchendorfs gegenüber, dass ein Vertreter des "Projektanten" (gemeint wohl: dieser Bauträgergesellschaft) bei Sitzungen mit dem Bauauschuss anwesend war. Auch dies verstärkte den Eindruck für den Aussenstehenden, dass die Anliegen des Bauträgers bereits Eingang in den Planungsprozess für den Bebauungsplan gefunden haben.
Dass der aktuelle Bauausschussobmann demgegenüber in der Sitzung des Gemeinderats vom 24.05.2018 vermeinte, ein Bebauungsplan gelte doch für jeden Eigentümer der betroffenen Liegenschaften, ist zwar formal richtig, täuscht aber darüber hinweg, wem der Planungsprozess tatsächlich nützt.
Aus diesem Gesamtbild schließlich auch abzuleiten ist die Frage, ob die in diesen Prozess involvierten Funktionsträger der Gemeinde aufgrund ihrer Bemühungen um die bevorzugte Berücksichtigung von Planungsinteressen eines späteren Bauwerbers in einen Bebauungsplanentwurf nicht im Sinne des § 64 oö. Gemeindeordnung als befangen anzusehen sind, was ihre Mitwirkung bei der Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplans angeht. Wobei anzumerken ist, dass grundsätzlich deren volle Unbefangenheit außer Zweifel stehen müsste und diese von ihnen auch selbst wahrzunehmen wäre, ansonsten sie nicht gesetzeskonform handeln würden.
Die Gemeinde unterstützte also von Beginn an aktiv das nunmehrige Bauprojekt der Bauträgergesellschaft. Dass im Hintergrund auch weiter zwischen der Bauträgergesellschaft und der Gemeinde kooperiert wurde, offenbarte sich im Juni 2018, als es zu einer Besprechung im Gemeindeamt zwischen einem Vertreter des Bauträgers und dem zuständigen Bezirksbausachverständigen kam. Eine solche Besprechung, deren Inhalt - hält man sich die Zuständigkeit dieses Beamten vor Augen - vermutlich die Erörterung von bautechnischen Aspekten des geplanten Bauprojekts war, greift dem derzeit erst laufenden Verfahren zur Regelung der grundsätzlich für jeden Eigentümer verbindlichen Bebaubarkeit des Grundstücks weit vor, ist sie für gewöhnlich doch erst Gegenstand eines Einreichplans für ein ganz konkretes Bauvorhaben und dessen mögliche Genehmigung. Oder anders gesagt, eine solche frühzeitige Besprechung hatte nur dann Sinn, wenn der Bauwerber damit rechnete, dass auch der vorgeschaltete, hier erst noch zu erlassende Bebauungsplan auch in seinem Sinne ausfallen würde.
Dass die Gemeinde die Anliegen der Bauträgergesellschafft unterstützt, wurde auch sichtbar an ihrem zwischenzeitigen Angebot einer Wohnung im Objekt für betreubares Wohnen im Weyregger Neudorf an den oben erwähnten Mieter im alten „Kramerhäusl“, sofern er sein unbefristetes Mietrecht dort freiwillig aufgeben würde. Denn sein Verbleib im „Kramerhäusl“ steht dessen Abbruch natürlich im Weg.
Diese Haltung der Gemeinde zeigte sich den Einwohnern des Kirchendorfs auch bisher im Laufe des Verfahrens zur Erlassung eines Bebauungsplans. Seit im Dezember 2016 die Neuplanungsgebietverordnung erlassen und in weiterer Folge die Erarbeitung eines Bebauungsplans vorangetrieben wurde, ist die Gemeinde nie direkt auf die Einwohner des Kirchendorfs zugegangen um sie über die anstehenden gravierenden Änderungen in ihrem unmittelbaren Umfeld in Kenntnis zu setzen. Obwohl grundsätzlich die oö. Gemeindeordnung einer Gemeinde jedenfalls die „ausreichende und zeitgerechte Information der von einem Vorhaben berührten Gemeindemitglieder noch im Planungsstadium“ vorgibt.
Dass die Kirchendorfer vor dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Erlassung eines Bebauungsplans durch den Gemeinderat am 24.05.2018 überhaupt von einem solchen Entwurf und den dahinterstehenden Absichten der Gemeinde erfuhren, war nur einigen Zufällen und dem Spürsinn einiger Kirchendorfer zu verdanken, die sich aus eigener Initiative kundig machten. In dieser Sitzung vom 24.05.2018 durften die erstaunten Zuhörer wiederum zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeindeführung eine Miteinbeziehung der betroffenen Kirchendorfer gar nicht wünscht, weil dies den Planungsprozess nur verkomplizieren würde.
Eine von den Kirchendorfern dennoch erarbeitete schriftliche Stellungnahme, die auf verschiedene Probleme und Fragen hinwies und dem Bürgermeister sowie den Gemeinderäten vor der Sitzung übermittelt wurde, sowie ein Ersuchen um Vertagung der Beschlussfassung, damit die aufgeworfenen Fragen noch im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden könnten, fand bei Bürgermeister und Bauausschussobmann kein Verständnis. Es kam dann zu einer knappen mehrheitlichen Beschlussfassung im Gemeinderat über die Einleitung des Verfahrens zur Erlassung eines Bebauungsplans durch die Fraktionen der ÖVP und SPÖ, während die Fraktionen der FPÖ und des Bürgerforums dagegen stimmten, offenbar auch weil sie die Bedenken der Kirchendorfer als begründet erachteten. Dessen ungeachtet haben die Kirchendorfer in weiterer Folge zahlreiche Stellungnahmen an die Gemeinde übermittelt um dort im Einzelnen auf jene Bedenken und Risiken hinzuweisen, die aus ihrer Sicht zu berücksichtigen sind, von der Gemeinde wie auch vom Ortsplaner aber bisher nicht erkannt, übersehen oder ignoriert wurden.
PROBLEME, RISIKEN, GEFAHREN
Das Kirchendorf stellt den historischen Kern der Gemeinde Weyregg dar. Diese Historie ist schon bei einem Blick in die Website des oö. Landesarchivs und die dort über das Portal DORIS.ooe.gv.at einsehbare interaktive Karte des Kirchendorfs für jeden nachvollziehbar. Zahlreiche Häuser dieses Ensembles werden hier in ihren urkundlichen Erwähnungen bis zurück zum „Theresianischen Gültbuch“ von 1750 dargestellt.
Weitere Nachforschungen direkt im oö. Landesarchiv haben aber gezeigt, dass die Geschichte des Kirchendorfs noch viel weiter zurückreicht. Die sogen. „Urbare“ (=Urkunden) der früheren Herrschaften Kogl und Kammer aus der Zeit zwischen 1550 und 1617 weisen eine Besiedlung bereits im 15. Jahrhundert aus, als rund um die damals errichtete Kirche bis zu zehn Bauernhöfe und Gewerbehäuser entstanden. So gehört auch das vom Abriss bedrohte „Kramerhäusl“ zu den ältesten Häusern Weyreggs überhaupt. Es wurde bereits im Urbar des Freisitzes Weyregg aus 1617 erwähnt, noch auszuwertende Unterlagen weisen auf ein noch früheres Entstehungsdatum hin. Eine dazu von Kirchendorfern in Auftrag gegebene historische Studie wurde inzwischen auch an den Bürgermeister und den Ortsplaner übermittelt. Das Kirchendorf stellt also ein historisch dokumentiertes, in dieser Form einmaliges und im Falle einer Zerstörung unwiederbringlich verlorenes kulturelles Erbe der Weyregger dar.
Das zeigt sich im Übrigen auch in seiner besonderen Verwinkeltheit und der Enge seiner Gassen und Plätze, die zur ganz speziellen Atmosphäre in diesem Ortsteil beitragen.
Das geplante Bauprojekt und die dazu gehörende Verkehrsplanung würden nicht nur eines dieser historisch wertvollen Gebäude, nämlich das „Kramerhäusl“, für immer beseitigen, sondern insgesamt eine tiefe bauliche Wunde in das gesamte Ensemble schlagen. Zuvor zwei, angesichts des aktuellen zweiten Bebauungsplanentwurfs (siehe dazu unten) nun sogar drei überdimensionierte moderne Wohnblöcke würden in dieses Ensemble hinein- und darüber hinaus ragen. Zudem würden sich diese Blöcke in ihrer ganzen Wucht vor einigen bestehenden Wohnhäusern aufbauen und deren Bewohnern an Stelle des bisherigen Blicks auf Gärten und die weitere Umgebung einen solchen auf mehr als zehn Meter hohe Hauswände vor ihren Fenstern bescheren, verbunden auch mit einer entsprechenden Verdunkelung.
Entgegen der auch schon von der Gemeindeführung zum Ausdruck gebrachten Meinung, dass die alten Gebäude des „Kramerhäusls“ und des früheren „Reschhauses“ in ihrer Bausubstanz wertlos und daher nicht erhaltenswert seien, haben bereits durchgeführte bautechnische Bestandsaufnahmen ergeben, dass diese Bausubstanz in einem guten Zustand ist. Die Erhaltung und Umgestaltung dieser Gebäude ist daher auch im Hinblick darauf sinnvoll, was sich im Übrigen mit der Absicht des ursprünglichen Kaufinteressenten gedeckt hätte die beiden Gebäude zu erhalten und zu revitalisieren.
Ein weiteres Problemfeld ist der geologische Untergrund des Kirchendorfs: Zum einen steht dieses auf einem alten Schwemmkegel des Weyregger Baches. Es ist allgemein bekannt, dass sich direkt unter der Oberfläche dieses Kegels Grundwasserkörper befinden, weshalb das Kirchendorf seit Alters her zahlreiche Hausbrunnen vorweist, die von diesen Quellen gespeist werden. Das geplante Bauprojekt erfordert wegen seiner enormen Dimension und vor allem wegen der geplanten Tiefgarage den Aushub einer riesigen Baugrube. Es ist sehr wahrscheinlich, dass damit verbundene Drainagierungen zu einem Absinken des Grundwasserspiegels im Kirchendorf führen werden. Entsprechende Erfahrungswerte gibt es bereits aufgrund früherer Baumaßnahmen in diesem Ortsteil. Eine aktuelle, von Kirchendorfern beauftragte hydrogeologische Stellungnahme eines Fachmanns, die das bestätigt, wurde ebenfalls bereits dem Bürgermeister und dem Ortsplaner vorgelegt. Dieser Experte rät auch zu einer gutachterlicher Abklärung des Problems vor solchen massiven Baumaßnahmen. Sollte es tatsächlich wegen solcher Baumaßnahmen zu einer Austrocknung von Hausbrunnen kommen, müssten betroffene Anrainer - neben dem tatsächlichen Verlust ihrer Hausbrunnen - letztlich Schadenersatzprozesse auf sich nehmen. Auch die Frage einer möglichen Haftung der Gemeinde bzw. ihrer Organe, die zuvor von diesen Gefahren in Kenntnis waren, steht dabei im Raum.
Ein spezielles Problem ist in diesem Zusammenhang für die Eigentümerfamilie des ebenfalls vom Bebauungsplan betroffenen Nachbargrundstücks Nr. 543 aufgetaucht. Sie verfügt über ein urkundlich verbrieftes Recht, ihr Brunnenwasser vom Grundstück Nr. 543 direkt über das Grundstück Nr. 545 zu ihrem Wohnhaus zu leiten.
Mit dem geologischen Thema in Verbindung steht noch ein weiteres Problemfeld: Im Zuge der Verlegung der Nahwärmezuleitung in das Kirchendorf vor einigen Jahren wurden die Grabungen seinerzeit auf Höhe „Kramerhäusl“ / Haus Männer abgebrochen, nachdem die Bagger dort in geringer Tiefe auf eine massive Felsformation gestoßen waren. Die Dimension dieses Felsens wurde durch Aussagen vom früheren Erben der „Resch-Gründe“ ebenso wie von Grundstückseigentümern im an den „Kramerbühel“ angrenzenden Teil des Kirchendorfs verdeutlicht, die bei Grabungen und Bohrungen ebenfalls auf diesen Felsen gestoßen waren. Es liegt daher der Schluss nahe, dass sich dieser Fels vom „Kramerbühel“ bis weit hinüber unter das „Kramerhäusl“ in das Grundstück Nr. 545 hinein bzw. noch darüber hinaus zieht. Ein Aushub für die geplanten Wohnblöcke sowie insbesondere die Tiefgarage würde daher wohl nur mit schwerem Gerät und eventuellen Sprengungen möglich sein. Mit diesen Maßnahmen einher geht wiederum die Gefahr von Bauschäden an den umliegenden, zum Teil unmittelbar angrenzenden und wegen ihres hohen Alters nur gering fundierten Gebäuden.
Von den vorliegenden Informationen ausgehende fachkundige Berechnungen machen wiederum deutlich, dass mit den geplanten Baumaßnahmen ein ungeheures Ausmaß an schwerem LKW-Verkehr durch die engen, dafür gar nicht geeigneten Gassen des Kirchendorfs einhergehen würde. So würden alleine für den Abtransport des Aushubs für die riesige Tiefgarage an die 500 schwere LKW-Fuhren benötigt, desgleichen für den nachfolgenden Antransport von Beton und anderen Baumaterialien. Weder die alten Straßen noch die uralten Gebäude entlang der Fahrwege würden durch die ständigen, in Fachkreisen allgemein anerkannten Erschütterungen, die von diesem Schwerverkehr ausgehen, unbeschadet bleiben.
Auch für diese Risiken gilt das bereits oben gesagte zu Haftungen des Bauträgers wie auch der Gemeindefunktionäre gegenüber Schadenersatzansprüchen der Geschädigten.
Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang auch die enorme Belastung der Einwohner durch die Folgen eines Abbruchs von Altbauten und den Aushub einer riesigen Baugrube, im Genaueren Staub und vor allem Lärm.
Der im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Ausbau der Zufahrtsstraße zwischen den Wohnhäusern Trattler („Lohinger“), Scheidleder, Bracher, Resch, Männer, Haizinger und Fallmann würde nicht nur das bestehende historische Dorfensemble zerstören. Dass die geplanten Wohnblöcke auch zahlreichen zusätzlichen Verkehr auf Dauer in den Ortskern lenken werden, liegt auf der Hand. Ohne dass es bisher öffentlich ausgesprochen wurde ist für den Außenstehenden aber auch leicht zu erkennen, dass diese Maßnahme offenbar Teil eines größeren Plans der Gemeinde ist, den Verkehrsfluss hinauf in das bereits teilweise bebaute und noch weiter bebaubare Areal der früheren Pollhammergründe und Nachbargrundstücke zu lenken. Gerüchteweise soll es zukünftig dort auch eine Art Ringstraße durch das gesamte Areal geben.
In der Gemeinderatssitzung vom 24.05.2018 sprach der Bauausschussobmann in diesem Zusammenhang eben von einem großen „Bauerwartungsgebiet“, das erschlossen werden soll.
Bemerkenswerter Weise sprach er auch von der möglichen „Lösung eines bisherigen Verkehrproblems“ innerhalb der engen Gassen des Kirchendorfs. Nun weiß jeder Einwohner, dass es bisher dort eben gerade wegen der Enge des Straßenverlaufs kein „Verkehrsproblem“ gab, weil der Verkehrsfluss dadurch gehemmt wurde und eine Durchfahrt für Nichtanrainer unattraktiv war. Auch der frühere landwirtschaftliche Betriebsverkehr in diesem Bereich ist ja längst wegen des Endes der bäuerlichen Tätigkeit der früheren Ortsbauern Schober, Lohinger und Pollhammer verschwunden. Ein Ausbau dieses Straßenzugs würde naturgemäß demgegenüber den Verkehrsfluss dort beschleunigen und zusätzlichen Verkehr anziehen. Solche Maßnahmen erhöhen das Unfallrisiko für die Anrainer, insbesondere dort wohnhafte Schulkinder und alte Leute, und beeinträchtigt deren Lebensqualität.
Im Gegensatz zum europaweiten Trend, historisch gewachsene Orts- und Stadtkerne zu möglichst autofreien Zonen umzugestalten, beabsichtigt die Gemeinde also grotesker Weise einen Straßenausbau und eine Verkehrserhöhung mitten durch das noch intakte Herz von Weyregg - was in verkehrsplanerischer Hinsicht als überholt zu bewerten ist.
Diese Absicht scheint auch insofern nicht durchdacht zu sein, als alle bestehenden Zufahrten in das Kirchendorfareal hinein mangels deren Ausbaubarkeit enge Flaschenhälse mit allen einhergehenden Schwierigkeiten bleiben werden, gemeint sind der sogen. „Kramerbühel“, die Straße an Kirche und Jugendherberge vorbei sowie die Straße vom sogen. Rondeau an den Häusern Gebetsroither/Graf und Trattler vorbei. Auch diese Aspekte haben die Kirchendorfer bereits in ihren Stellungnahmen an die Gemeinde dargelegt.
KOSTEN UND NUTZEN
Dass der geplante Bau von (vormals: zwei) nun drei Wohnblöcken mit 19 Eigentumswohnungen an dieser attraktiven Stelle mitten im Kirchendorf wegen seiner zentralen Ruhelage verbunden mit einer durch seine geplante Höhe grandiosen und Aussicht über die Dächer hinweg in Richtung des Attersees einer Bauträgergesellschaft großen Profit verspricht, ist jedem Außenstehenden klar.
Klar ist auch, dass auf die Gemeinde bzw. die Allgemeinheit hohe Kosten für den Ausbau der Infrastruktur zukommen, der in ihrer Verantwortung und nicht in jener des Bauwerbers liegt. Gemeint ist neben dem Straßenbau der Kanalnetzausbau, denn im Kirchendorf verläuft großteils ein alter Abwasserkanal, der die zusätzlichen Abwässer von seiner Dimension her kaum bewältigen würde, und der Ausbau des Wasserleitungsnetzes.
Bedenkt man alle oben dargelegten Fragen, Probleme und Gefahren, muss man sich fragen, weshalb die Gemeinde dann schon seit längerem das Bauvorhaben der Bauträgergesellschaft so aktiv unterstützt, während sie zugleich ihre eigenen Bürger uninformiert und deren Interessen und Bedenken ob der Risken offenkundig außer Betracht lässt?
Die Antwort ist wohl in der jüngeren Entwicklung des Ortes zu suchen: Der Forcierung des Wohnbaus durch die Gemeinde. Dabei muss man bedenken, dass ein wesentlicher Teil der Gemeindeeinnahmen aus den sogen. Ertragsanteilen für die Gemeinden innerhalb des bundesweiten Finanzausgleichs stammt. Anders gesagt, diese Bedarfszuweisung aus den Ertragsanteilen steigt mit der Zahl der Hauptwohnsitze in der Gemeinde. Aktuell beträgt dieser Anteil laut Gemeindezeitung ca. EUR 800,- pro Kopf und Jahr.
Was hierbei aber bisher nicht ausgesprochen wurde ist, dass die Gemeinde letztlich gar nicht sicher sein kann, wie viele Bewohner neuer Eigentumswohnungen im Kirchendorf tatsächlich dort auch ihren Hauptwohnsitz haben werden. Zwar ist das betreffende Areal als Wohngebiet ausschließlich für Hauptwohnsitze („Vorzugsgebiet“) gewidmet. Ob diese Vorgabe aber dann von Wohnungskäufern auch eingehalten wird, ist ebenso ungewiss wie nicht zu erwarten ist, dass dies von der Gemeinde kontrolliert und allenfalls bei Nichtbefolgung auch sanktioniert wird. Geht man von der Exklusivität des Standortes aus, werden die zu erwartenden hohen Preise für diese Wohnungen auch kaum junge Familien mit engem Finanzspielraum anziehen, sondern obere Einkommensschichten, die diesen Standort eher nicht dauerhaft über das gesamte Jahr nützen würden, sondern eher für Zweitwohnsitze. Unter dem Strich gesehen würde daher die Gemeinde die erwähnten Kosten für die Infrastruktur zu tragen haben, das Ausmaß zusätzlicher Einnahmen für Ertragsanteile durch neue Hauptwohnsitznehmer wäre aber ungewiss.
WIE GING ES WEITER?
Der Gemeinderat hat im Juli 2018 - auf Anraten der Abteilung für Raumordnung der oö Landesregierung - einen sogen. Gestaltungsbeirat installiert. Dieser sollte aber nicht den Bebaungsplanentwurf in Augenschein nehmen und dazu Empfehlungen an den Gemeinderat abgeben, sondern das geplante Bauprojekt der Bauträgergesellschaft. Neuerlich muss man fragen, weshalb nicht der derzeit noch relevante Bebauungsplanentwurf zweckmäßig überarbeitet wird, sondern - in Umkehrung des an sich vorgesehenen Ablaufs - bereits ein geplantes Bauprojekt auf der betreffenden Liegenschaft.
Die Kirchendorfer haben die Gemeinde ersucht, ihre bisherigen Stellungnahmen an den Beirat weiterzuleiten, und den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, in der Hoffnung, dass ihre bisherigen Anliegen gehört werden. Bedenkt man, dass die Kosten des Beirats, dem mehrere Architekten angehören, dem Amtsblatt der Gemeinde zufolge vom zukünftigen Bauwerber, der schon erwähnten Bauträgergesellschaft, getragen wurden, drängte sich aber neuerlich der bisherige Eindruck der Verquickung zwischen Gemeindeführung und Bauträger auf. Und ließ die Kirchendorfer befürchten, dass die Empfehlungen des Beirats von der Gemeinde letztlich nur als Feigenblatt herangezogen werden um ein geplantes Bauprojekt durchzuwinken. In der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2018 hat der Bürgermeister auf eine Anfrage in der Bürgerfragestunde hin bemerkenswerter Weise gemeint, er gehe davon aus, dass sich der bisherige Bebauungsplanentwurf nicht bzw. nur geringfügig verändern wird.
Zahlreiche Kirchendorfer haben in der Folge eine gemeinsame Petition an den Bürgermeister und den Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats gerichtet, dass die vorläufigen Ergebnisse der Arbeit des Beirats vor einer allfälligen Beschlussfassung des Gemeinderats über einen Bebauungsplan öffentlich gemacht werden sollen. In der Folge hofften sie auf Transparenz und erbaten nähere Informationen zum Verlauf und zu den Ergebnissen der Besprechungen zwischen Beirat, Bauträger und Gemeindevertretern. Der Vorsitzende des Beirats verwies jedoch auf die Zuständigkeit der Gemeinde, der Bürgermeister verweigerte wiederum entgegen seiner Verpflichtung dazu (siehe: oö. Auskunftspflichtgesetz, oö. Umweltgesetz) jede Auskunft. Eine gegen seinen abweisenden Bescheid erhobene Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht OÖ blieb nach Einlangen bei der Gemeinde Monate lang dort liegen, weil man auf die Möglichkeit einer Beschwerdevorentscheidung durch den Bürgermeister verwies. Statt aber eine solche zeitnahe zu treffen und den Kirchendorfern damit den Rechtsschutz des Vorlageantrags an das Landesverwaltungsgericht zu ermöglichen, ließ man Monate der Untätigkeit verstreichen um die Beschwerde schließlich viel zu spät dem Gericht vorzulegen. Diese Vorgehensweise konnte im Lichte dessen nur als Verschleppung und Verschleierung verstanden werden. Am 18.Juli fand schließlich eine mündliche Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht statt, eine Entscheidung in der Sache steht noch aus.
Zwischenzeitig war vom Gemeinderat die Geltung der Neuplanungsgebiet-Verordnung vom Dezember 2016 bis Ende 2019 verlängert worden.
Die erwähnten Besprechungen über die Wintermonate hinweg mündeten schließlich in eine schriftliche Empfehlung des Gestaltungsbeirats vom 25.04.2019, die – wie zu befürchten bzw. erst später ersichtlich war – sich ausschließlich mit der baulichen Ausgestaltung des geplanten Bauprojekts bzw. seiner Einpassung in die Umgebung befasste. Auf dieser Grundlage wiederum erstellte der Ortsplaner einen zweiten Bebauungsplanentwurf samt technischem Bericht vom 21.05.2019, woraufhin die Gemeinde unmittelbar danach am 22.05.2019 schon öffentlich kundmachte einen neuen Bebauungsplan erlassen zu wollen. Die Tagesordnung des Gemeinderats für seine Sitzung am 23.05.2019 enthielt sodann vorerst auch die allfällige Beschlussfassung einen neuen Bebauungsplanentwurf betreffend, der Punkt wurde aber vor der Gemeinderatssitzung überraschend wieder abgesetzt. Und anstatt dem im § 33 oö Raumordnungsgesetz vorgesehenen Verfahrensablauf zu folgen, machte die Gemeinde schon am 22.05.2019 kund, dass es unmittelbar zur öffentlichen Auflage des Planentwurfs zur Einsichtnahme zwischen 03.06. und 01.07.2019 kommen werde. Im Lichte des Gesetzeswortlauts in Verbindung mit der Tatsache, dass es zu maßgeblichen Änderungen gegenüber dem Erstentwurf gekommen war, stellt sich diese Vorgehensweise der Gemeinde als Verletzung des § 33 oö Raumordnungsgesetz dar, die Motivation dahinter kann bei näherer Betrachtung wohl nur der Versuch einer – in dieser Form unrechtmäßigen -Verfahrensbeschleunigung zugunsten des Bauträgers sein.
Weiterhin tappten die Anrainer und interessierten Bürger also im Dunkeln, was die Besprechungen hinter geschlossenen Türen ergeben hatten. Erst für den 18.06.2019 kündigte der Bürgermeister eine öffentliche Präsentation eines – in Zusammenarbeit von Gestaltungsbeirat, Ortsplaner und Bauträger entwickelten – Neubebauungskonzepts an.
Anläßlich dieser Präsentation stellten nun Ortsplaner und Bauträger ihre neuen Planungen vor, wobei der Bauträger bereits im Detail entworfene Baupläne erläuterte. Dies bestätigte einmal mehr, wie eng die Zusammenarbeit zwischen den genannten Akteuren in den Monaten davor gewesen war. Etwa 100 interessierte Weyregger Bürger waren sodann gespannt, wie auf die bisherigen Einwendungen und Hinweise auf potentielle Gefahren und Risiken durch die Anrainer reagiert worden sei. Das präsentierte Ergebnis war jedoch niederschmetternd gemessen an den Hoffnungen der Kirchendorfer, dementsprechend waren die Äußerungen der Anwesenden zur Präsentation einhellig ablehnend, der Tonfall von Empörung und Unverständnis geprägt, es gab keine einzige positive Reaktion im Publikum.
Denn in keiner Weise war etwa dem Wunsch nach der Erhaltung des historischen Ortsbildes nachgekommen worden, weiterhin ist der Abriss des alten, jedoch intakten und bewohnten „Kramerhäusls“ vorgesehen um Platz für einen Neubau zu schaffen. Der Gestaltungsbeirat sah sich auf Anfrage hin nicht für den Erhalt des historischen Ortsbildes zuständig, in seiner – zwischenzeitig einsehbar gewordenen – Empfehlung an Bauträger und Ortsplaner fand sich auch kein einziges Wort dazu. Dies verwundert umso mehr, als der § 30 Abs. 7 oö Bauordnung doch unmissverständlich genau diese Mitwirkung mit dem Ziel des Schutzes des Ortsbildes im Hinblick auf Elemente mit historischer und kultureller Bedeutung vorgibt.
Die Dimension des geplanten Bauprojekts wiederum ist nicht kleiner, sondern größer geworden gemessen am ersten Projektentwurf. Die potentiellen Auswirkungen auf die Umgebung stellen sich nun als noch gravierender und bedrohlicher dar. Der Bebauungsplan wiederum ist genau zugeschnitten auf die Interessen des Bauträgers.
(siehe dazu im Einzelnen die jeweiligen Darstellungen und Informationen auf dieser Website)
Der ablehnenden Reaktion der Weyregger Bürger vom 18. Juni über das vorliegende Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Gestaltungsbeirat, Ortsplaner und Bauträger folgten zahlreiche negative Stellungnahmen der Anrainer und der betroffenen Eigentümerinnen des Grundstücks Nr. 543 an die Gemeindeführung.
Dem Ablauf der genannten Einwendungsfrist mit 1. Juli folgte bereits am 2. Juli eine Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde und des Bürgermeisters gemeinsam mit dem Ortsplaner „zur Aufarbeitung“ der Stellungnahmen. Bemerkenswerter Weise gelang es dem Gremium bereits in wenigen Stunden alle Einwendungen rechtlicher wie inhaltlicher Art „aufzuarbeiten“, sodass dem Bürgermeister empfohlen wurde den Bebauungsplan zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatsitzung am 11.Juli aufzunehmen.
EINE UNERWARTETE WENDE
Am 5. Juli langte jedoch plötzlich eine nochmals überarbeitete Version des Planentwurfs bei den betroffenen Grundstückseignern ein. Diese nunmehr dritte Version enthielt vor allem wesentliche Adaptierungen für das Grundstück Nr. 543. Die Gemeindeführung erachtete wiederum den Verfahrenserfordernissen des oö. Raumordnungsgesetzes Genüge getan zu haben, indem sie diese Verständigung der Grundeigentümer vornahm. Eine öffentliche Kundmachung der neuerlichen Planänderung sowie Auflage des Planentwurfs zur Einsichtnahme und Stellungnahme hielt sie erstaunlicher Weise nicht nur für entbehrlich, sondern eine Einsichtnahme wurde den Anrainern auch verwehrt. Auch die Gemeinderäte selbst blieben in Unkenntnis der letzten Planänderung.
Für die Sitzung des Gemeinderats am 11. Juli war dann auch die „Beratung und Beschlussfassung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 14 für den Ortsteil Kirchendorf der Gemeinde Weyregg“ auf der Tagesordnung, wobei im Dunkeln blieb, welche Version nun zur Abstimmung gelangen sollte.
Nach Sitzungsbeginn wurde dieser Punkt der Tagesordnung vom Bürgermeister jedoch von derselben heruntergenommen. Zwar begründete er diesen Schritt damit, dass er um Beruhigung der Lage bemüht sei, zumal die Ablehnung des beabsichtigten Bebauungsplans sowie des geplanten Bauprojekts in der Bevölkerung zwischenzeitig enorm gewachsen war, und er auch von angeblichen Wiederverkaufsgesprächen des Bauträgers mit anderen Interessenten gehört habe, deren Ergebnis er bis Ende September abwarten wolle. Tatsächlich dementierte jedoch der Bauträger derlei Absichten unmittelbar danach in der lokalen Tagespresse.
Nachdem aber Angehörige der Initiative „Rettet des Kirchendorf“ noch am 10. Juli mehreren Gemeinderäten von der jüngsten, ohne deren Wissen erfolgten Änderung des Bebauungsplans per 4. Juli berichtet hatten, schien dem Bürgermeister und manchen Gemeinderäten doch klar geworden zu sein, dass die zuvor beabsichtigte Beschlussfassung in der Sitzung vom 11. Juli im Hinblick auf die geschilderte Vorgehensweise der Gemeinde negative Konsequenzen in rechtlicher Hinsicht nach sich ziehen würde. Diese Annahme stützt sich auch auf die Außenwahrnehmung von hektischen Bemühungen am Tag der Sitzung und Diskussionen noch unmittelbar vor derselben im Gemeindevorstand über die weitere Vorgangsweise.
Die Beschlussfassung des Bebauungsplans liegt also nun „auf Eis“, während weiterhin offenbleibt, wie die Gemeindeführung sowohl verfahrensrechtlich als auch inhaltlich damit umzugehen gedenkt.
PERSPEKTIVEN
Es steht also weiterhin die Frage im Raum, ob Bürgermeister und Gemeinderäte wie bisher die kommerziellen Interessen einer ortsfremden Bauträgergesellschaft unterstützen wollen zum hohen Preis der unwiederbringlichen Zerstörung eines idyllischen Ortskerns, oder ob sie sich endlich ihrer gewählten Funktionen besinnen und die Interessen der Einwohner, ihrer Wähler, wahrnehmen wollen. Die Antwort wird sich darin wiederspiegeln, ob sie einem vorliegenden Bebauungsplanentwurf zu Gunsten des Bauträgers zustimmen oder einen anderen Weg im nachstehenden Sinne verfolgen wollen:
Auch den Kirchendorfern ist klar, dass die frühere „Resch-Liegenschaft“, unabhängig vom jeweiligen Eigentümer, zukünftig in irgendeiner Form genützt bzw. bebaut werden soll. Wie eingangs erwähnt, hat es aber im Gegensatz zum drohenden Monsterbau der Bauträgergesellschaft bereits eine „sanfte“ Variante eines Entwicklungskonzepts gegeben, welches die Erhaltung und Revitalisierung der beiden bestehenden Gebäude, die Belassung des Pools wie des Gartens und eine kleinteilige bauliche Ergänzung vorsah. Dies wäre ein hervorragendes Beispiel für eine alternative Nutzung des Areals gewesen.
Alle bisherigen Überlegungen haben aber auch noch gänzlich außer Betracht gelassen, dass nach Überzeugung der Kirchendorfer in diesem Ortskern Potential für ein ganz anderes Gesamtkonzept schlummert als dessen bloße Zerstörung durch moderne Wohnblöcke und verbreiterte Verkehrswege und der erwartbare Profit für eine Bauträgergesellschaft:
Die bereits 2017 eingebrachte Idee eines „Dorfs im Dorf“ zeigte auf, wie eine Wiederbelebung des Ortsteils insgesamt und eine Erhöhung der Attraktivität und Lebensqualität für Bewohner und Besucher angedacht werden kann. In den letzten Jahren wurden schon mehrere Häuser des Kirchendorfs an die Nachfolgegeneration übergeben, die dann von „den Jungen“ renoviert wurden. Mehr Leben in den Ortskern kommt aber auch nicht alleine durch erneuerte Häuser und junge Familien mit Kindern. Es braucht im Zentrum einen „Ort der Begegnung“, Platz für neue Ideen der Einwohner und auch neue Formen der Nahversorgung. Gerade das alte „Kramerhäusl“ wäre ob seiner eigenen Geschichte und seiner Position eine perfekte Drehscheibe für solche Ideen und Aktivitäten. Das Kirchendorf könnte, wenn die Gemeindeführung das endlich erkennen und unterstützen würde, ein hervorragendes Beispiel für eine zukunftsweisende, an den Interessen der Einwohner orientierte Dorferneuerung sein.
Weyregg/Attersee könnte ein wahres „Zukunftsdorf“ werden.