Unwiederbringliche Zerstörung historischen Kulturguts
Eingriff in die Identität des Kirchendorfs
Hohe Kosten für die Anpassung der Infrastruktur
bestehende Straßen, Kanäle und Wasserleitungen sind nicht für diese Dimension ausgelegt
Ausbau wird nicht vom Projektanten sondern von der Allgemeinheit zu tragen sein
Monatelage Beeinträchtigungen der Anrainer durch eine Großbaustelle (Lärm, Schmutz, Staub, Schwerverkehr)
Haftung der Gemeinde bei möglichen Schäden und Langzeitfolgen, weil Risiken schon vorher bekannt waren?