Beschluss des Gemeinderats vom 05.07.2018 über die Beiziehung eines Gestaltungsbeirats aus drei Architekten gemäß § 30 Oö. Bauordnung.
aber: für die Überarbeitung des alten Bebauungsplan-Entwurfs oder für das geplante Bauprojekt selbst?
Finanzierung des Beirats durch den Projektbetreiber! Interessenskonflikt des Beirats?
Mehrere Sitzungen des Beirats mit Bauträger, Ortsplaner und Gemeindevertretern „hinter verschlossenen Türen“.
Keine Einbeziehung der Anrainer, aber auch keine Informationen an sie, weil dies der Bürgermeister trotz Anfrage - rechtswidrig - verweigert.
Der Beirat gibt per 25.04.2019 Empfehlungen ab.